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Vorvertragliche «obligation de renseignements» im französischen Recht
Der Schutz der Verhandlungspartner vor «schlechten» Verträgen wird im deutschen Recht als eine Fallgruppe des Verschuldens bei Vertragsverhandlung (c.i.c.) erfaßt. Dem französischen Recht ist die c.i.c. als Rechtsinstitut unbekannt. Dennoch schützt auch das französische Recht die Verhandlungspartner. Die vorliegende Studie zeigt, wie die Möglichkeit einer Nichtigerklärung des Vertrages wegen «Verschuldens beim Vertragsschluß» im französischen Recht zu erreichen ist, nämlich über ...

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